In unserem
Downloadbereich steht nun die neue Freistellungsbescheinigung
zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz (EStG) zum Download bereit.
Ab dem 07.11.2015 ist nur noch diese Fassung gültig!
Die alte Freistellungsbescheinigung hat mit diesem Tag ihre Gültigkeit verloren!