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Neue Freistellungsbescheinigung online


In unserem Downloadbereich steht nun die neue Freistellungsbescheinigungzum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz (EStG) zum Download bereit.

Ab dem 07.11.2015 ist nur noch diese Fassung gültig!
Die alte Freistellungsbescheinigung hat mit diesem Tag ihre Gültigkeit verloren!